Winterdienst im Stadtgebiet Sundern – Hinweise zur Räum- und Streupflicht
Die Stadtverwaltung Sundern erhält aktuell vermehrt Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu nicht geräumten Wegen vor privaten Grundstücken. Daher macht die Stadt nochmal auf die Räum- und Streupflicht aufmerksam:
Um bei den winterlichen Bedingungen den Fuß- und Fahrzeugverkehr abzusichern, gibt es auch im Stadtgebiet Sundern eine Aufgabenverteilung zwischen der Stadtverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern. Die Mitarbeitenden der Technischen Dienste sowie externe Winterdienstleister befreien die Fahrbahnen nach den gesetzlichen Vorgaben und die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind für die Gehwegabschnitte vor ihren jeweiligen Grundstücken zuständig. Dies ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Sundern geregelt.
Die Räum- und Streupflicht besteht an Wochentagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9.00 Uhr und bis abends jeweils 20.00 Uhr. Es sei aber auch der Hinweis gestattet, dass es sich bei Nichtbeachtung der Räumpflicht um Ordnungswidrigkeiten handelt.
Quelle: Stadt Sundern/presse-service